Kompetenter Partner für Zeitarbeit in Lübeck

Unternehmen sind heutzutage ständigen Änderungen und neuen Anforderungen ausgesetzt. Ein schnelles Reagieren auf Marktgegebenheiten oder interne Veränderungen und eine flexible Arbeitsweise sind demnach essentiell, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zeitarbeit in Lübeck

Flexibilität ist essentiell

Personalengpässe auf Grund von Urlaub oder Krankheit können überall vorkommen. Ob geplant oder kurzfristig: Zeitarbeit ist eine flexible und individuelle Lösung zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung oder auch zur Unterstützung bei Auftragsspitzen. Eine Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen aus Lübeck birgt viele Vorteile: Sei es zur Überbrückung von Personalengpässen oder zur Entlastung des Tagegeschäfts, der Einsatz von Zeitarbeit erlaubt den Fokus auf das Tagesgeschäft, eine langfristige Planungssicherheit und einen geringen Verwaltungsaufwand.

Zeitarbeit - nicht Leiharbeit

Der häufig verwendete und zumeist negativ konnotierte Terminus der „Leiharbeit“ ist irreführend, da er rein objektiv eine unzutreffende Beschreibung für die Arbeitsnehmerüberlassung darstellt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet sich der Verleiher „dem Entleiher den Gebrauch [einer] Sache unentgeltlich zu gestatten“. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer werden durch diese Begrifflichkeit zu einer Sache degradiert, was einer Diskriminierung gleichkommt. Darüber hinaus ist die Arbeitnehmerüberlassung nicht unentgeltlich, sondern die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer erhalten vom Zeitarbeitsunternehmen ein Gehalt für ihre Arbeitsleistung.

Es werden demnach keine Personen an ein Unternehmen verliehen, sondern sie arbeiten in Kundenbetrieben Seite an Seite mit den Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Arbeitsleistung zeitlich befristet erbracht wird und nach Beendigung des Auftrags ein Wechsel zu einem anderen Kundenbetrieb erfolgt. Somit bedeutet das Ende eines Einsatzes keineswegs das Ende des Arbeitsvertrages. Dieser besteht weiter und es kommt zu einem Folgeeinsatz bei einem anderen Kunden.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich im AÜG, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geregelt. Grundsätzlich beschreibt die Arbeitnehmerüberlassung die Überlassung eines Arbeitnehmers (Zeitarbeitnehmers) durch seinen Arbeitgeber (Zeitarbeitgeber) an einen anderen Arbeitgeber (Kundenbetrieb) zur zeitlich beschränkten Arbeitsleistung.

Die erste Version des AÜG wurde bereits im Jahr 1972 als „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ verabschiedet. Seitdem gab es drei Reformen: Im Jahr 2003 wurde dem AÜG der Gleichstellungsgrundsatz hinzugefügt. Dieser besagt, das Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer der Stammbelegschaft des Kunderunternehmens gleichgestellt sein müssen, das heißt, es müssen gleiche Bedingungen für beide Parteien gelten. Acht Jahre später, im Jahr 2011, folgte eine weitere Reform, die einer neuen Richtlinie der EU entsprechend eine Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer verbindlich festlegte. Die bislang letzte Reform fand im Jahr 2017 statt. Diese Reform legte eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten an denselben Kunden fest.

Attraktiver Arbeitgeber in Lübeck

Zeitarbeit hat schon lange nicht mehr den verstaubten Ruf, der ihr jahrelang anhing, sondern ist ein attraktiver Arbeitgeber. Unternehmen bieten unter anderem unbefristete Arbeitsverträge, umfangreiche Weiterbildungs- und Schulungsmöglichkeiten, vergütete Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einen festen Ansprechpartner für jede Zeitarbeitnehmerin und jeden Zeitarbeitnehmer.

Zeitarbeit in Lübeck bedeutet auch ein Höchstmaß an Flexibilität. Die Ausübung der Tätigkeit ist sowohl in Voll-, als auch in Teilzeit oder als Minijobber möglich. Unabhängig von der Berufserfahrung oder Schulbildung bietet entsprechende Firmen vielfältige Arbeitsumfelder wie beispielsweise im Handwerk, in der Medizin, im Gewerbe oder im Büro.