Gewerbe gründen in Rostock - so geht es!

Viele Menschen, die in Rostock leben, möchten sich gerne selbstständig machen und ihr eigenes Unternehmen gründen. Wie der Gewerbebau in Rostock funktioniert und wie man sein eigenes Gewerbe in dieser Stadt gründet, wird in diesem Artikel erklärt. Mit dem notwendigen Wissen ausgestattet, geht es dann frisch ans Werk, um seine Brötchen redlich zu verdienen.

Gewerbe gründen in Rostock

Das Vorgehen

Wer ein eigenes Gewerbe in Rostock gründen möchte, der muss sich dort zum Gewerbeamt begeben. Dort gibt er dann seine persönlichen Daten an, die für die Anmeldung erforderlich sind. Außerdem muss angegeben werden, in welcher Branche sich der jeweilige Anwärter selbstständig machen möchte. Ist das erledigt, kann es dann auch schon losgehen mit der Tätigkeit. Alternativ dazu kann der zukünftige Selbstständige sich auch das Anmeldeformular auf der Seite des Gewerbeamtes Rostock herunterladen und ausfüllen, wenn ihm das lieber ist. Soll auch der Gewerbebau in Rostock erfolgen, gibt es beim Gewerbeamt ebenfalls eine Beratung, wie dabei vorzugehen ist, damit dem Vorhaben nichts mehr im Weg steht.

Nachdem das Gewerbe angemeldet wurde

Nachdem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, gibt es noch einiges, was der selbstständig arbeitende Unternehmer in Rostock beachten muss. Übt er tatsächlich ein Gewerbe aus oder ist er vielmehr als Freiberufler tätig? Es gibt leider immer noch einige Menschen, denen dieser Unterschied nicht bewusst ist. Dabei handelt es sich auch nicht um kleine Unterschiede, denn zu kennen, als was man tätig ist, ist von großer Wichtigkeit. Deshalb sollten sich alle, die ein Gewerbe in Rostock anmelden möchten, besser schon im Voraus darüber informieren.

Wer freiberuflich tätig ist, muss nämlich gar kein Gewerbe in Rostock anmelden. Er braucht lediglich eine Steuernummer. Falls diese noch nicht vorhanden ist, kann sie beim Rostocker Finanzamt beantragt werden. Sich darüber klar zu werden, welche Unterschiede es zwischen Gewerblern und Freiberuflern gibt, ist deshalb von Bedeutung, weil erstere Gewerbesteuer zahlen müssen. Freiberufler hingegen müssen diese nicht zahlen. Wer keine böse Überraschung durch das Finanzamt erleben möchte, sollte sich deshalb gut darüber informieren, in welchen Bereich seine Tätigkeit fällt. Andernfalls könnten Steuernachzahlungen drohen, da das Finanzamt dies genau überprüft. Selbstständigkeit ist der Oberbegriff für beide Arten von Tätigkeiten. Er wird sowohl für Gewerbler als auch für Freiberufler verwendet.

Der Gewerbebau in Rostock

Viele Selbstständige, also Gewerbler und Freiberufler, möchten gerne ein eigenes Unternehmensgebäude bauen lassen, wissen allerdings noch nicht, wie der Gewerbebau in Rostock funktioniert, wie sie dabei vorgehen müssen oder welche Bauunternehmen besser dazu geeignet sind als andere.

Die erste Anlaufstelle hierfür sollte das Bauamt der Stadt sein, denn hier erhält der zukünftige Unternehmer genaue Informationen darüber, was er tun muss, um den Gewerbebau in Rostock starten zu können und welche Vorgaben er einhalten muss, damit alles seine Richtigkeit hat. Wer ein gewerbliches Unternehmen bauen möchte, beispielsweise eine Lagerhalle, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eher der Bau überhaupt beginnen kann. In der Regel kennen sich gewerbliche Neulinge aber nicht mit diesem Thema aus, sodass sie ein professionelles Unternehmen damit beauftragen sollten. Diese übernehmen nicht nur bürokratische Dinge, sondern auch die gesamte Organisation. So läuft dann alles geregelte Wege.

Was ist in Sachen Gewerbebau zu tun?

Wenn der Gewerbebau in Rostock ansteht, müssen zunächst mehrere Dinge geplant werden. Sobald diese Schritte gegangen sind, kann der Bau des gewerblichen Unternehmens dann endlich beginnen. Zunächst einmal muss das geplante Projekt entwickelt werden. Parallel dazu müssen auch die Kosten geschätzt werden, die für den Bau entstehen. Diese werden aufgelistet und müssen immer im Auge behalten werden, damit sich der Neuunternehmer finanziell nicht überschätzt. Danach steht die Entwurfsplanung an. Dabei wird der Bau auf dem vorgesehenen Grundstück eingeordnet. Nicht vergessen sollte der Unternehmer, dass er auch den Bauantrag beim Bauamt einreichen muss. Darüber hinaus ist eine Genehmigungsplanung erforderlich, die gemäß den Anforderungen der Behörde ausfallen muss. Eine Gewerbeausschreibung ist ebenfalls erforderlich. Im Vorfeld sind zudem statistische Berechnungen durch einen Architekten erforderlich. Der Wärmeschutznachweis ist ebenfalls einzuholen.

Es ist auch möglich, den Gewerbebau in Rostock selbst zu übernehmen, doch in diesem Fall müssen Laien viele Hürden überwinden. Daher ist es ratsam, diese Aufgabe Spezialisten zu überlassen, die sich damit auskennen und genau wissen, was sie tun.